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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen der Firma beamlook (nachfolgend beamlook genannt) und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Vermittlung von deutschlandweiten Kfz Prüfdienstleistungen. Abweichende AGB´s des Kunden, die von beamlook nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind für beamlook unverbindlich, auch wenn der Verwendung anderer AGB´s nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Leistungsbeschreibung

beamlook betreibt dieses Internetportal ausschließlich zur Vermittlung von deutschlandweiten Kfz-Prüfdienstleistungen. beamlook arbeitet deutschlandweit mit ausgewählten und anerkannten Kfz-Mechanikern zusammen. beamlook ist somit in der Lage Dienstleistungen rund um die professionelle Prüfung von PKW zu günstigen Festpreisen und Konditionen am gewünschten Ort zu vermitteln. Aus einer Vielfalt von Angeboten (Prüfungen; Produkt) trifft beamlook eine Auswahl und präsentiert sie auf dem Portal. Die zu vermittelnden Dienstleistungen sind detailliert beschrieben und mit einem Preis gekennzeichnet.

Der Preis für eine zu buchende Prüfleistung wird auf der Website vor der Bestellung als Gesamtpreis (brutto) ausgewiesen. Auf Wunsch können auch vom Kunden Spezialdienstleistungen vermittelt werden. Hierzu bedarf es aber gesonderter Absprachen.

§ 3 Vertragsabschluss

Durch die Online-Buchung des Kunden kommen zwei Vertragsverhältnisse zustande:

- ein Vermittlungsvertrag des Kunden mit der beamlook
- der vermittelte Vertrag über Kfz-Prüfdienstleistungen zwischen beamlook und dem Kfz-Mechaniker.
Der Vertrag zur Vermittlung von deutschlandweiten Kfz-Prüfdienstleistungen kommt auf elektronische Bestellung des Kunden mittels der Internetbestellformulare und der entsprechenden elektronische Annahmeerklärung durch beamlook zustande.

Die elektronische Bestellung des Kunden ist als Angebot verbindlich und wird nach Zugang und Prüfung durch beamlook in der Regel angenommen. Nach Eingang der Buchung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung per automatisierter e-Mail. Die Annahme des Angebotes des Kunden wird durch beamlook in einer weiteren e-Mail erklärt. Der Inhalt beider letztgenannten e-Mails kann auch in einer e-Mail erfolgen. Sollte eine Vertragsannahme nicht möglich sein, so wird der Kunde ebenfalls per e-Mail benachrichtigt.

Unmittelbar nach Zustandekommen des Vermittlungsvertrages kontaktiert beamlook einen Kfz-Mechaniker vor Ort und übersendet die relevanten Auftragsdaten des Kunden. beamlook wird den Auftrag insoweit werktags innerhalb von 48 Stunden (Werktage) einen Kfz-Mechaniker zuweisen. Der jeweilige Kfz-Mechaniker erklärt die Auftragsannahme gegenüber beamlook, damit ist der Vertrag zwischen beamlook und dem Kfz-Mechaniker zustande gekommen.

Die Annahmeerklärung kann durch Fernkommunikationsmittel (e-Mail, Fax) oder durch Zusendung von entsprechenden Unterlagen geschehen.

HINWEIS: Sie sollten sicherstellen, dass Ihr Email-Postfach aktiv und empfangsbereit ist und die Kapazität Ihres Email- Postfachs jederzeit für eingehende E-Mails ausreicht, so dass Sie rechtzeitig von den eingehenden Inhalten der E-Mails Kenntnis erlangen können. Ein verspäteter Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen kann nicht berücksichtigt werden und berechtigt insbesondere nicht zum Rücktritt von dem Vertrag.

Der Vertrag hinsichtlich der Durchführung deutschlandweiten Kfz-Prüfdienstleistungen kommt unmittelbar zwischen beamlook und dem jeweiligen Kfz-Mechaniker zustande.

Die Erfüllung der vermittelnden Kfz-Prüfdienstleistungen als solche stellt keine Leistungspflicht von beamlook dar. Die Verträge mit beamlook und dem Kfz-Mechaniker kommen unabhängig davon zustande, ob der Kunde sein angedachtes Geschäft mit dem zu prüfenden Kfz abwickelt oder nicht. Die Leistungen von beamlook und dem Kfz-Mechaniker sind in jedem Falle vom Kunden zu vergüten.

§ 4 Preise

Die angebotenen Preise für die Kfz-Prüfdienstleistungen sind Brutto(end)preise. In ihnen ist die Vermittlungsgebühr von beamlook und das Entgelt für die Kfz-Prüfdienstleistungen (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe) enthalten.

§ 5 Zahlung und Leistung / Lieferung

Die Zahlung wird fällig, sobald zwischen dem Kunden und beamlook der Vermittlungsvertrag zustande gekommen ist. beamlook ist für die Zahlungsabwicklung der beiden Vertragsverhältnisse des Kunden treuhändlerisch zuständig.

Die Zahlung erfolgt im Wege der Vorauskasse per Kreditkarte oder per Lastschriftverfahren.
Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, so ist der Kunde verpflichtet, die übergebenen
Berechtigungspapiere (Buchungsbestätigung) unverzüglich zurückzusenden und die entstandenen Kosten zu ersetzen.
Die vermittelte Kfz-Prüfdienstleistungen wird durch den Kfz-Mechaniker erst ausgeführt, wenn die Zahlung des Kunden gutgeschrieben ist. Die Auslieferung der Protokolle im Versandwege, an die vom Kunden angegebene Adresse erfolgt im Allgemeinen innerhalb der im Angebot genannten Fristen.

Die Lieferfrist ist unverbindlich. Lieferfristen können sich bei Streik und Fällen höherer Gewalt verlängern. Das gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Schadensersatz bei verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung ist ausgeschlossen, es sei denn, beamlook fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

§ 6 Widerrufsrecht

Als Verbraucher haben Sie nach § 312 d BGB das Recht, Ihre Buchung (Vertragserklärung) innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Buchungsbestätigung ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen (z.B. Brief, Fax). Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: beamlook.de. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.

Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Der vereinbarte Preis wird im Falle des Widerrufes an den Käufer unbar zurückerstattet. Hierzu ist die Angabe der Kontoverbindung vom Kunden nötig.

Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Dienstleistung bereits erbracht wurde.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn beamlook oder der Kfz-Mechaniker mit der Ausführung der Kfz-Prüfdienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B.: Terminierung und /oder Beauftragung der Prüfung vor Ablauf der Widerrufsfrist).

§ 7 Haftung für Mängel und Schäden

beamlook haftet nicht für die Erbringung der vermittelten Leistungen des Kfz-Mechanikers.
beamlook haftet nicht dafür, dass der durch den Kunden mit dem Vertragsschluss beabsichtigte Erfolg auch tatsächlich eintritt.

Die Haftung von beamlook für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Sollte sich dennoch ein Haftungsfall ergeben, den nachweislich beamlook zu verantworten hat, so ist die Haftungssumme in ihrer Höhe maximal auf den vereinbarten Preis für die Kfz-Prüfdienstleistung begrenzt.

§ 8 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang und nur zu diesem Zweck im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt; eine Weiterleitung der Daten an Dritte erfolgt nicht.

§ 9 Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort- und Zahlungsort der Geschäftssitz von beamlook. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

Gleiches gilt für Lücken.

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