§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen gelten
für alle zwischen der Firma beamlook (nachfolgend beamlook
genannt) und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über
die Vermittlung von deutschlandweiten Kfz Prüfdienstleistungen.
Abweichende AGB´s des Kunden, die von beamlook nicht ausdrücklich
anerkannt werden, sind für beamlook unverbindlich, auch
wenn der Verwendung anderer AGB´s nicht ausdrücklich
widersprochen wird.
§ 2 Leistungsbeschreibung
beamlook betreibt dieses Internetportal
ausschließlich zur Vermittlung von deutschlandweiten Kfz-Prüfdienstleistungen.
beamlook arbeitet deutschlandweit mit ausgewählten und
anerkannten Kfz-Mechanikern zusammen. beamlook ist somit in
der Lage Dienstleistungen rund um die professionelle Prüfung
von PKW zu günstigen Festpreisen und Konditionen am gewünschten
Ort zu vermitteln. Aus einer Vielfalt von Angeboten (Prüfungen;
Produkt) trifft beamlook eine Auswahl und präsentiert sie
auf dem Portal. Die zu vermittelnden Dienstleistungen sind detailliert
beschrieben und mit einem Preis gekennzeichnet.
Der Preis für eine zu buchende Prüfleistung
wird auf der Website vor der Bestellung als Gesamtpreis (brutto)
ausgewiesen. Auf Wunsch können auch vom Kunden Spezialdienstleistungen
vermittelt werden. Hierzu bedarf es aber gesonderter Absprachen.
§ 3 Vertragsabschluss
Durch die Online-Buchung des Kunden kommen
zwei Vertragsverhältnisse zustande:
- ein Vermittlungsvertrag des Kunden
mit der beamlook
- der vermittelte Vertrag über Kfz-Prüfdienstleistungen
zwischen beamlook und dem Kfz-Mechaniker.
Der Vertrag zur Vermittlung von deutschlandweiten Kfz-Prüfdienstleistungen
kommt auf elektronische Bestellung des Kunden mittels der Internetbestellformulare
und der entsprechenden elektronische Annahmeerklärung durch
beamlook zustande.
Die elektronische Bestellung des Kunden
ist als Angebot verbindlich und wird nach Zugang und Prüfung
durch beamlook in der Regel angenommen. Nach Eingang der Buchung
erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung per automatisierter
e-Mail. Die Annahme des Angebotes des Kunden wird durch beamlook
in einer weiteren e-Mail erklärt. Der Inhalt beider letztgenannten
e-Mails kann auch in einer e-Mail erfolgen. Sollte eine Vertragsannahme
nicht möglich sein, so wird der Kunde ebenfalls per e-Mail
benachrichtigt.
Unmittelbar nach Zustandekommen des Vermittlungsvertrages
kontaktiert beamlook einen Kfz-Mechaniker vor Ort und übersendet
die relevanten Auftragsdaten des Kunden. beamlook wird den Auftrag
insoweit werktags innerhalb von 48 Stunden (Werktage) einen
Kfz-Mechaniker zuweisen. Der jeweilige Kfz-Mechaniker erklärt
die Auftragsannahme gegenüber beamlook, damit ist der Vertrag
zwischen beamlook und dem Kfz-Mechaniker zustande gekommen.
Die Annahmeerklärung kann
durch Fernkommunikationsmittel (e-Mail, Fax) oder durch Zusendung
von entsprechenden Unterlagen geschehen.
HINWEIS: Sie sollten sicherstellen, dass
Ihr Email-Postfach aktiv und empfangsbereit ist und die Kapazität
Ihres Email- Postfachs jederzeit für eingehende E-Mails
ausreicht, so dass Sie rechtzeitig von den eingehenden Inhalten
der E-Mails Kenntnis erlangen können. Ein verspäteter
Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen kann nicht berücksichtigt
werden und berechtigt insbesondere nicht zum Rücktritt
von dem Vertrag.
Der Vertrag hinsichtlich der Durchführung
deutschlandweiten Kfz-Prüfdienstleistungen kommt unmittelbar
zwischen beamlook und dem jeweiligen Kfz-Mechaniker zustande.
Die Erfüllung der vermittelnden
Kfz-Prüfdienstleistungen als solche stellt keine Leistungspflicht
von beamlook dar. Die Verträge mit beamlook und dem Kfz-Mechaniker
kommen unabhängig davon zustande, ob der Kunde sein angedachtes
Geschäft mit dem zu prüfenden Kfz abwickelt oder nicht.
Die Leistungen von beamlook und dem Kfz-Mechaniker sind in jedem
Falle vom Kunden zu vergüten.
§ 4 Preise
Die angebotenen Preise für die Kfz-Prüfdienstleistungen
sind Brutto(end)preise. In ihnen ist die Vermittlungsgebühr
von beamlook und das Entgelt für die Kfz-Prüfdienstleistungen
(inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen
Höhe) enthalten.
§ 5 Zahlung und Leistung / Lieferung
Die Zahlung wird fällig, sobald
zwischen dem Kunden und beamlook der Vermittlungsvertrag zustande
gekommen ist. beamlook ist für die Zahlungsabwicklung der
beiden Vertragsverhältnisse des Kunden treuhändlerisch
zuständig.
Die Zahlung erfolgt im Wege der Vorauskasse
per Kreditkarte oder per Lastschriftverfahren.
Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, so ist der Kunde
verpflichtet, die übergebenen
Berechtigungspapiere (Buchungsbestätigung) unverzüglich
zurückzusenden und die entstandenen Kosten zu ersetzen.
Die vermittelte Kfz-Prüfdienstleistungen wird durch den
Kfz-Mechaniker erst ausgeführt, wenn die Zahlung des Kunden
gutgeschrieben ist. Die Auslieferung der Protokolle im Versandwege,
an die vom Kunden angegebene Adresse erfolgt im Allgemeinen
innerhalb der im Angebot genannten Fristen.
Die Lieferfrist ist unverbindlich. Lieferfristen
können sich bei Streik und Fällen höherer Gewalt
verlängern. Das gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten
nicht erfüllt. Schadensersatz bei verspäteter oder
nicht erfolgter Lieferung ist ausgeschlossen, es sei denn, beamlook
fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
§ 6 Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie nach §
312 d BGB das Recht, Ihre Buchung (Vertragserklärung) innerhalb
von zwei Wochen nach Erhalt der Buchungsbestätigung ohne
Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen (z.B. Brief,
Fax). Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß
§ 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: beamlook.de.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen
herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.
Wertersatz leisten. Der vereinbarte Preis wird im Falle des
Widerrufes an den Käufer unbar zurückerstattet. Hierzu
ist die Angabe der Kontoverbindung vom Kunden nötig.
Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn
die Dienstleistung bereits erbracht wurde.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig,
wenn beamlook oder der Kfz-Mechaniker mit der Ausführung
der Kfz-Prüfdienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen
Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie
diese selbst veranlasst haben (z.B.: Terminierung und /oder
Beauftragung der Prüfung vor Ablauf der Widerrufsfrist).
§ 7 Haftung für Mängel
und Schäden
beamlook haftet nicht für die Erbringung
der vermittelten Leistungen des Kfz-Mechanikers.
beamlook haftet nicht dafür, dass der durch den Kunden
mit dem Vertragsschluss beabsichtigte Erfolg auch tatsächlich
eintritt.
Die Haftung von beamlook für vertragliche
Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung
von Leben, Körper und Gesundheit. Sollte sich dennoch ein
Haftungsfall ergeben, den nachweislich beamlook zu verantworten
hat, so ist die Haftungssumme in ihrer Höhe maximal auf
den vereinbarten Preis für die Kfz-Prüfdienstleistung
begrenzt.
§ 8 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden
werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für
die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang und
nur zu diesem Zweck im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet
und genutzt; eine Weiterleitung der Daten an Dritte erfolgt
nicht.
§ 9 Erfüllungsort - Rechtswahl
- Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig,
ist Erfüllungsort- und Zahlungsort der Geschäftssitz
von beamlook. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam
sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen
Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder
zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien
zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart
hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt
hätten.
Gleiches gilt für Lücken.